Teilnahmebedingungen
- Pro Verein werden zwölf Jugendliche Alter zwischen 13 bis 15 Jahren sowie bis zu zwei Betreuende eingeladen.
- Mannschaften können jahrgangsübergreifend zusammengestellt werden (relevante Jahrgänge: 2009 bis 2011; die Einbindung jüngerer resp. älterer Spieler ist in der Regel nicht vorgesehen)
- Die bei der Stiftung über die Online-Plattform www.dfb-stiftungen.de eingegangenen Bewerbungen werden wir sichten und auf dieser Basis eine Auswahl treffen.
- Welche Vereine zu welchem Zeitpunkt an welchem Standort zu Gast sein werden, legen wir fest und informieren die Klubs mit der Einladung darüber. Selbstverständlich werden dabei die Ferienzeiten des jeweiligen Bundeslandes beachtet. Zudem bemühen wir uns, Vereine nicht an die Sportschule des eigenen Landesverbandes einzuladen.
- Angaben zu Wunschterminen und/oder -orten sind daher nicht notwendig und finden keine Berücksichtigung.
Nach der Zusage endet die Frist zum Hochladen der Daten aller Teilnehmerinnen und
Teilnehmer inklusive der Einverständniserklärungen der Eltern auf die Plattform am
01.02.2024.
Die Frist zum Hochladen aller Daten der Trainerinnen und Trainer inklusive
Einverständniserklärung zum Kinderschutz endet am 01.02.2024.
Die DFB-Stiftung Egidius Braun behält sich ausdrücklich vor, eine bereits erteilte
Zusage bei Nichteinhaltung der Fristen zurückzuziehen.
Die vom Busunternehmen angegeben Abholzeiten und -orte müssen eingehalten werden, ansonsten muss die Anreise durch den Verein auf eigene Kosten selbst organisiert werden. Im Falle einer verpassten Abholung haftet der Verein für potenziell entstandene Leer-/Zusatzkosten.
Den Hausordnungen der Sportschule sowie den Anweisungen des Freizeit-Personals sind Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen sind Maßnahmen bis hin zur Abreise zu Selbstkosten sowie Weiterbelastung entstandener Kosten (bspw. Leer-/Zusatzkosten) an die jeweiligen Vereine möglich.
Etwaige entstandene Kosten aufgrund von Absage, nachdem eine verbindliche Zusage gegeben worden ist, sind von den jeweiligen Vereinen selbst zu tragen und werden diesen in Rechnung gestellt.
Der Konsum von alkoholischen Getränken ist für sämtliche Teilnehmerinnen und
Teilnehmer der Freizeit (aktive Jugendliche) untersagt. Bei Zuwiderhandlung müssen
diese zu Selbstkosten abreisen und der Verein für eventuell entstehende Kosten
(bspw. Leer-/Zusatzkosten) aufkommen. Gleiches gilt für andere Rausch- und Suchtmittel.
Der Konsum von alkoholischen Getränken durch Trainerinnen und Trainer ist
aufgrund einer besonderen Vorbildfunktion und dem Sinn und Geist der Fußball-Ferien-Freizeiten
in einem engen Rahmen zu halten zu halten und selbst zu zahlen.
Mit Blick auf jedwede Vorfälle von sexueller Belästigung, Gewalt, Diskriminierung, Cybermobbing, Drogenkonsum herrscht eine Null-Toleranz-Grenze. Bei Verstößen hat unverzüglich die Heimreise zu Selbstkosten zu erfolgen und es erfolgt eine Weiterbelastung an die Vereine für eventuell entstehende Kosten (bspw. Leer-/Zusatzkosten) sowie eine Meldung an die Instanzen des betreffenden Fußball-Landesverbandes.